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Beglaubigungen

Der ermächtigte Übersetzer in Nordrhein-Westfalen darf seine Übersetzungen nicht "beglaubigen", sondern nur "bestätigen". Da aber die Bürger im Allgemeinen nur den Begriff "Beglaubigung" für die offiziellen Übersetzungen für Behörden, Justiz und öffentliche Körperschaften kennen, haben wir uns entschieden, hier diesen gängigen Begriff zu benutzen.

Beglaubigungen

Die Übersetzung von Dokumenten für den amtlichen Verkehr dürfen nur durch einen dafür ermächtigten Übersetzer gefertigt werden, der beim Justizministerium eingetragen ist und seine Ermächtigung durch Stempel und beim Justizministerium registrierter Unterschrift bestätigt.

Eine "beglaubigte" Übersetzung benötigen Sie beispielsweise für alle Arten von Bescheinigungen (z.B. Geburt, Eheschließung, Scheidung, Zeugnisse, Diplome, Hochschulabschlüsse, Testamente, Vollmachten, Aufenthaltsgenehmigungen und vieles mehr), Verträgen, Handelsregisterauszügen, Urteile, Dokumenten für die Finanzbehörden (geprüfte Jahresabschlüsse, Geschäftsberichte, Steuererklärungen und –bescheide).

Für das Dolmetschen bei Gericht und Notaren, sowie bei Behörden und Körperschaften und teilweise im privaten Verkehr bedarf es eines beeidigten Dolmetschers, der beim Justizministerium eingetragen ist. Dieser Dolmetscher wird in dieses Register eingetragen, da er den allgemeinen Eid geleistet hat, auf den er sich bei allen notwendigen Gelegenheiten berufen kann (z.B. vor Gericht, bei Verhandlungen, Notarakten, Gutachten und Ähnlichem).

Die Ermächtigung und allgemeine Beeidigung erfolgt erst nach erfolgreichem Ablegen einer juristischen Sprachkompetenzprüfung, mit der ebenfalls die Fortbildung bestätigt wird.

Die von einem ermächtigten Übersetzer gestempelte und unterschriebene Übersetzung entfaltet für dem deutschen Amtsverkehr unmittelbare Wirkung. Ist sie für den amtlichen Verkehr in Italien bestimmt, muss sie durch das italienische Konsulat überbeglaubigt werden. Die Übersetzungen der ermächtigte Übersetzerin und beeidigte Dolmetscherin Marisa Manzin werden vom Italienischen Konsulat Köln bestätigt, bei dem ihre Unterschrift, sowie Beeidigung und Ermächtigung durch die deutschen Behörden hinterlegt ist.

Marisa Manzin ist sowohl ermächtigt, als auch allgemein beeidigt und hat ihren Ermächtigungsvermerk beim italienischen Konsulat hinterlegt. Sie kann daher mit der jeweiligen rechtlichen Wirkung sprachmittlerisch im Rechtsverkehr tätig werden.